Arbeit
Dieses Kapitel beschreibt die ersten wichtigen Schritte im Arbeitsleben. Du findest unter anderem Informationen dazu, wie du einen Job findest, wie eine Bewerbung abläuft, was du beim Arbeitsvertrag beachten solltest und wie dein Gehalt berechnet wird.
Folgende Unterkapitel findest du hier:
- Darauf solltest du bei der Jobsuche achten
- Bewerbung
- Die ersten Tage im Job
- Arbeitsvertrag
- Dienstarten
- Kollektivvertrag
- Gehalt bzw. Lohn
- Urlaub
- Krankenstand
- Kündigung/Entlassung
- Mobbing
- Interessensvertretungen der Arbeitnehmer
- Arbeitslosigkeit / Ohne Job
Abschnitt
Lehrvertrag
Homeoffice
Arbeitslosigkeit
Kirchenbeitrag
Kleinunternehmergrenze
Neue/zusätzliche Informationen
Nach der 9. Schulstufe kannst du eine Lehre beginnen. Dabei arbeitest du bereits in einer Firma und gehst parallel dazu in die Schule. Diese Ausbildung dauert, je nach Beruf 2 bis 4 Jahre und schließt mit der Lehrabschlussprüfung (LAP genannt) ab.
Es gibt zwei Arten, wie Arbeit und Schule aufgeteilt sein können:
Jede Woche 4 Tage arbeiten – 1 Tag Schule
oder
Geblockter Schulunterricht (d.h. mehrere Tage/Wochen in einem Stück, ohne dass du in dieser Zeit arbeitest) – den Rest des Jahres arbeitest du, ohne in die Schule zu gehen
Die Art und weise welches Modell verwendet wird, hängt vom Beruf ab und erfährst du beim Bewerbungsgespräch.
Der Lehrvertrag muss folgende Punkte enthalten:
- Persönliche Daten des Lehrlings
- Daten des Lehrberechtigten und des Lehrbetriebes
- Beschreibung des Lehrberufes (laut Lehrberufsliste)
- Dauer der Lehrzeit
- Anfang und Ende der Lehrlingsausbildung
- Hinweis auf die Berufsschulpflichten des Lehrlings
- Nachweise der bereits vorhandenen Ausbildungszeiten (Schulzeugnisse, sonstige Arbeitszeugnisse) des Lehrlings
- Höhe der Lehrlingsentschädigung pro Lehrjahr
- Datum des Vertragsabschlusses
Hilfreiche Links:
Webseite der Arbeiterkammer zum Lehrvertrag: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Lehre/Lehrverhaeltnis_und_Lehrvertrag.html
Seite Lehrlingsportal: https://www.lehrlingsportal.at/lehrvertrag/
Seit 2025 heißt diese Regelung offiziell ‚Telearbeitspauschale‘ (bis zu 3 €/Tag, max. 100 Tage/Jahr) und gilt auch für Arbeit außerhalb der eigenen Wohnung, z. B. im Coworking-Space.
Hilfreiche Links:
BMF (bmf.gv.at, Telearbeitspauschale-FAQ); WKO (wko.at/lohnverrechnung/telearbeit)
Arbeitslosengeld
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde der Zuverdienst neben Arbeitslosengeld/Notstandshilfe ab 1.1.2026 stark eingeschränkt. Nur mehr bestimmte Gruppen (z. B. wer die geringfügige Beschäftigung schon ≥26 Wochen vor der Arbeitslosigkeit hatte, oder Langzeitarbeitslose nach 365 Tagen für max. 26 Wochen) dürfen noch geringfügig zuverdienen.
Bitte mit dem AMS im Bedarfsfall abklären!
Hilfreiche Links:
Arbeiterkammer (arbeiterkammer.at, „Ab 2026: Geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld eingeschränkt“)
Kirchenbeitrag
Der maximal absetzbare Kirchenbeitrag ist seit 2024 auf 600,- Euro erhöht worden.
Kleinunternehmergrenze
Seit 1.1.2025 liegt die Kleinunternehmergrenze bei 55.000 € Jahresumsatz brutto (statt vorher 35.000 € netto) – siehe Kapitel Selbständigkeit unten für Details.